Verwaltungsgericht bestätigt: Ratsbeschluss zur Fraktionsfinanzierung war rechtswidrig 22. November 202425. April 2025 Die Grünen in Schwerte wurden durch einen rechtswidrigen Ratsbeschluss benachteiligt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass der vom Rat gefasste Beschluss zu den Richtlinien der Fraktionsfinanzierung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Insbesondere verweist das Gericht auf die unbegründeten Unterschiede bei den Personalkostenzuschüssen zwischen einer Fraktion mit zehn und einer Fraktion mit elf Sitzen. Diese Ungleichbehandlung konnte weder durch den Rat noch durch den Bürgermeister ausreichend dargelegt werden. „Durch die mangelnde Kompromissbereitschaft des Bürgermeisters war es notwendig, den offensichtlich rechtswidrigen Beschluss gerichtlich korrigieren zu lassen“, erklärt Bürgermeisterkandidat Max Ziel. „Ein vermittelnder Bürgermeister hätte der Stadt Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren ersparen können.“ Die Grünen fordern künftig mehr Dialogbereitschaft und weniger Parteilichkeit seitens des amtierenden Bürgermeisters, um Fairness zu gewährleisten und finanzielle Belastungen für die Stadt zu reduzieren.