{"id":29,"date":"2019-04-25T08:31:03","date_gmt":"2019-04-25T08:31:03","guid":{"rendered":"http:\/\/test.gruene.schwerte.de\/?page_id=29"},"modified":"2019-06-06T21:18:12","modified_gmt":"2019-06-06T19:18:12","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/ortsverband\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Ortsverbands Schwerte von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsgebiet<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN OV Schwerte sind Ortsverband der Bundespartei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Kreisverbands Unna. Die Kurzbezeichnung lautet GR\u00dcNE OV Schwerte. Sein T\u00e4tigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Schwerte. Er hat seinen Sitz in Schwerte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Mitglied von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN kann werden, wer die Grunds\u00e4tze (Grundkonsens und Satzung) von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN und die Programme anerkennt und keiner anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland t\u00e4tigen Partei angeh\u00f6rt. Personen, die infolge Richterspruchs die W\u00e4hlbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, k\u00f6nnen nicht Mitglied werden. Die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit ist nicht Voraussetzung f\u00fcr die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft oder Mitarbeit in (neo-) faschistischen Organisationen ist mit einer Mitgliedschaft im B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN nicht vereinbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Ortsvorstand, ersatzweise der Kreisvorstand, auf Antrag. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich gegen\u00fcber der\/dem BewerberIn zu begr\u00fcnden. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch das zust\u00e4ndige Gremium. Sie endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegen\u00fcber der Partei zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4) Ein Mitglied kann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vors\u00e4tzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grunds\u00e4tze oder Ordnungen der Partei verst\u00f6\u00dft und ihr damit schweren Schaden zuf\u00fcgt. \u00dcber den Ausschluss oder entsprechende Ordnungsma\u00dfnahmen entscheidet das zust\u00e4ndige Schiedsgericht auf Antrag. Antragsberechtigt sind alle Organe des Ortsverbandes. Das N\u00e4here regelt die Landesschiedsgerichtsordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5) Der Eintritt in eine andere im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland t\u00e4tigen Partei oder W\u00e4hlervereinigung oder die Kandidatur oder Mitarbeit f\u00fcr eine konkurrierende Liste oder der Aufruf zur Wahl einer konkurrierenden Liste wird als Austritt gewertet. Der Vorstand kann durch Beschluss diesen Umstand feststellen und das Mitglied aus der Mitgliederliste streichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6) Zahlt ein Mitglied l\u00e4nger als drei Monate nach vereinbarter F\u00e4lligkeit keinen Beitrag, so gilt dies nach Ablauf eines Monats nach Zustellung der zweiten Mahnung als Austritt. Auf diese Folge muss in der zweiten Mahnung hingewiesen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7) Verlegt ein Mitglied seinen st\u00e4ndigen Wohnsitz aus Schwerte, so wird die Mitgliedschaft in der Regel auf die f\u00fcr den neuen Wohnsitz zust\u00e4ndige Gliederung \u00fcbertragen. Einer erneuten Aufnahme als Mitglied bedarf es hierbei nicht. Auf Antrag kann das Mitglied aber auch weiterhin beim Ortsverband Schwerte gef\u00fchrt werden. Das Entsprechende gilt f\u00fcr Mitglieder, die nach Schwerte ziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Jedes Mitglied hat das Recht:<\/p>\n<ol>\n<li>An der politischen Willensbildung von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN in der \u00fcblichen Weise, z.B. Aussprachen, Antr\u00e4ge, Abstimmungen und Wahlen, mitzuwirken.<\/li>\n<li>An \u00fcber\u00f6rtlichen Delegiertenversammlungen als Gast teilzunehmen.<\/li>\n<li>Im Rahmen der Gesetze und der Satzungen an der Aufstellung von KandidatInnen mitzuwirken und sich selbst bei diesen Anl\u00e4ssen um eine Kandidatur zu bewerben<\/li>\n<li>Innerhalb von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN das aktive und passive Wahlrecht auszu\u00fcben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Pflichten: Jedes Mitglied<\/p>\n<ol>\n<li>soll die in den Programmen festgelegten Ziele im Grundsatz vertreten.<\/li>\n<li>soll die satzungsgem\u00e4\u00df gefassten Beschl\u00fcsse der Parteiorgane anerkennen.<\/li>\n<li>muss seinen Beitrag p\u00fcnktlich entrichten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3) Kommunale Mandatstr\u00e4gerInnen von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN im OV Schwerte leisten neben ihren satzungsgem\u00e4\u00dfen Mitgliedsbeitr\u00e4gen Mandatsbeitr\u00e4ge an ihre jeweilige Gliederung. Die H\u00f6he der Mandatsbeitr\u00e4ge wird von der jeweiligen Mitgliederversammlung f\u00fcr die jeweils kommende Ratsperiode bestimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Organe des Ortsverbandes<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Organe des Ortsverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Der Ortsverband der Gr\u00fcnen Jugend ist Teilorganisation von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen Ortsverband Schwerte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Mitgliederversammlung (MV)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste beschlussfassende Organ. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen nur durch Mitgliederversammlungsbeschluss oder durch Urabstimmung ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft den Haushalt, die Satzung und die ihr nachfolgenden Ordnungen. Sie w\u00e4hlt den Vorstand und die KandidatInnen f\u00fcr die Teilnahme an Wahlen in geheimer Wahl sowie zwei Rechnungspr\u00fcferInnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3) Vorstand und Rechnungspr\u00fcferInnen werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, soweit dem keine \u00fcbergeordneten Bestimmungen entgegenstehen. Die Amtszeit endet auch im Falle von Nachwahlen mit der Neuwahl.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen. Dessen finanzieller Teil ist durch die Rechnungspr\u00fcferInnen zu pr\u00fcfen. Das Ergebnis der Pr\u00fcfung ist der Mitgliederversammlung vor der Beschlussfassung in schriftlicher Form vorzulegen und soll eine Empfehlung auf Entlastung bzw. Nichtentlastung des Vorstandes beinhalten. Danach entscheidet die Mitgliederversammlung \u00fcber die Entlastung des Vorstands.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5) Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie soll im ersten Quartal tagen (Hauptversammlung). Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen. Weitere Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf statt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7) Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens 10 Prozent der Mitglieder oder ein Organ unter Angabe der zur Beratung stehenden Gegenst\u00e4nde verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(8) Sollte es die Situation erfordern, so kann eine Mitgliederversammlung mit verk\u00fcrzter Einladungsfrist einberufen werden. Diese Dringlichkeit muss von der Mitgliederversammlung zu Beginn der Sitzung durch Beschluss festgestellt werden. Bei Mitgliederversammlungen mit verk\u00fcrzter Einladungsfrist d\u00fcrfen nur die in der Einladung genannten Tagesordnungspunkte behandelt werden; die Aufnahme weiterer Verhandlungsgegenst\u00e4nde ist damit in diesem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;(1) Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten SprecherInnen, darunter mindestens eine Frau, der\/dem Schriftf\u00fchrerIn, der\/dem KassiererIn, einem von der Mitgliederversammlung der Gr\u00fcnen Jugend&nbsp; Schwerte vorgeschlagenen Mitglied sowie ggf.&nbsp; BeisitzerInnen. Eine BeisitzerIn kann zugleich stellvertretende KassiererIn sein. SprecherInnen und KassiererIn vertreten den Ortsverband im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Mitglieder von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, die in einem finanziellen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zum Ortsverband stehen, k\u00f6nnen kein Vorstandsamt bekleiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln und der Vorstand insgesamt von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit abw\u00e4hlbar. Das Ersuchen kann nicht Gegenstand einer Dringlichkeitsentscheidung sein und ist schriftlich zu stellen und in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4) Nachwahlen zum Vorstand sind durchzuf\u00fchren, wenn die Mindestzahl von drei Mitgliedern unterschritten wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Ortsverbandes nach Gesetz und Satzung sowie den Beschl\u00fcssen der ihm \u00fcbergeordneten Organe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Beschlussf\u00e4higkeit, Beschlussfassung und \u00d6ffentlichkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn zu ihr satzungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurde und mindestens 10 Prozent Mitglieder anwesend sind. Es ist eine Anwesenheitsliste zu f\u00fchren. Alle Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern keine andere Beschlussfassung vorgeschrieben ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(3) Alle Organe des Ortsverbandes tagen in der Regel \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>Durch Beschluss mit einfacher Mehrheit kann die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen werden. Sie tagen jedoch in jedem Fall partei\u00f6ffentlich. Personalangelegenheiten sind nicht-\u00f6ffentlich, auch nicht-partei\u00f6ffentlich zu behandeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(4) Beschl\u00fcsse der Organe und Wahlergebnisse sind durch Protokolle zu beurkunden. Das Protokoll bedarf der Genehmigung durch das entsprechende Organ.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Mindestparit\u00e4t<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;(1) Alle auf Ortsverbandsebene zu w\u00e4hlenden Delegierten, Gremien und Organe sind mindestens zur H\u00e4lfte mit Frauen durch Wahl zu besetzen.<\/p>\n<p>(2) Sollte keine Frau f\u00fcr einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gew\u00e4hlt werden, so entscheidet die Versammlung \u00fcber das weitere Verfahren.<\/p>\n<p>(3) Die Entscheidung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden weiblichen Mitglieder. (Frauenvotum)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN f\u00fchren eine Mitgliederdatei auf EDV-Grundlage.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. Personenbezogene Mitgliederdaten d\u00fcrfen nur vom Vorstand und von mit der Datenpflege Beauftragte und nur zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken verwendet werden. Die Ver\u00f6ffentlichung personenbezogener Daten bed\u00fcrfen der Zustimmung des jeweiligen Mitglieds, sofern keine gesetzliche Grundlage existiert. Der Missbrauch von Daten ist parteisch\u00e4digendes Verhalten im Sinne des Parteiengesetzes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Rechnungspr\u00fcferIn kann nicht sein, wer im zu pr\u00fcfenden Zeitraum ein Vorstandsamt im Ortsverband bekleidet hat oder an der Erstellung des Rechenschaftsberichtes beteiligt war.<\/p>\n<p>(2) Eine Rechnungspr\u00fcfung hat im Vorfeld der Entlastung des Vorstandes zu erfolgen. Die Rechnungspr\u00fcferInnen sind auch unangemeldet jederzeit berechtigt zu pr\u00fcfen, insbesondere auch auf Einhaltung gesetzlicher und satzungsm\u00e4\u00dfiger Bestimmungen. Die Rechnungspr\u00fcferInnen entscheiden \u00fcber Umfang und zu pr\u00fcfende Sachverhalte. (3) Ergeben sich aus der Pr\u00fcfung Fragen oder Unstimmigkeiten, so hat der Vorstand in angemessener Frist die erforderliche Aufkl\u00e4rung beizubringen.<\/p>\n<p>(4) Das Ergebnis der Rechnungspr\u00fcfung ist der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form mitzuteilen und dem Rechenschaftsbericht beizulegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 Finanzordnung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gilt die Finanzordnung des Landesverbands von B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN NRW.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00dcber die \u00c4nderung dieser Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Die zu \u00e4ndernden Passagen sind in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufzuf\u00fchren. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nicht Gegenstand einer Dringlichkeitsentscheidung sein.<\/p>\n<p>(2) Die \u00c4nderungen treten mit ihrer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verabschiedung in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Schlussbestimmung. Diese Satzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. 3. 2014 am 1. 4. 2014 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Ortsverbands Schwerte von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN &nbsp; 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsgebiet &nbsp; B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN OV Schwerte sind Ortsverband der Bundespartei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":25,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-29","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":610,"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29\/revisions\/610"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/25"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gruene-schwerte.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}