Öffentliche Informationen öffentlich machen! 11. Juli 202011. Juli 2020 Wir brauchen nicht noch mehr Transparenz, das war der Tenor, der als Antwort auf den Vorschlag zur Einrichtung einer Transparenzsatzung aus der Verwaltung kam. Mit der Satzung sollten alle öffentlichen Daten im Internet zur Verfügung gestellt werden, einsehbar für alle. Doch der Verwaltungsmeinung haben sich andere Fraktionen und eine Ratsfrau so angeschlossen, die Satzung wurde in der letzten Ratssitzung leider vorerst abgelehnt. Zumindest im Bezug auf den Umgang mit dem Informationsrecht von Minderjährigen war diese Aussage jedoch schlicht falsch. Derzeit gilt für die Schwerter Verwaltung das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Landes NRW. Nach diesem Gesetz dürfen alle einen Antrag auf Auskunft bei der Stadtverwaltung stellen und Informationen anfragen, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Im Rathaus herrscht allerdings leider die Auffassung, dass man volljährig sein muss, um eine Anfrage stellen zu dürfen, dabei ist das im Gesetz nirgendwo erwähnt. Bei einem Wahlalter ab 16 die Beantwortung von Anfragen nach dem derzeit gültigen IFG an die Volljährigkeit zu knüpfen, wie zuletzt geschehen, zeugt nicht von genug Transparenz und ist auch Demokratietheoretisch schwer nachvollziehbar. Noch dazu ist es schlicht unnötig, das IFG gilt Altersunabhängig. Jetzt wird sich ein Gericht damit befassen, wir hoffen, dass die Entscheidung zugunsten des Informationsrechts von Minderjährigen ausfällt. Den Ärger hätte man sich in Rathaus sparen können und sollen. Diesen Vorgang, der zuletzt durch die Presse ging, haben nun tatsächlich volljährige Menschen zum Anlass genommen, Anfragen nach dem IFG zu stellen, quasi als Stellvertreter. So wurde innerhalb nur einer Woche die Aussage des Rathauses, das IFG werde ja kaum genutzt und eine Transparenzsatzung sei daher unnötig, ad absurdum geführt. Jetzt sieht sich die Verwaltung dem von ihr so benannten „willkürlichen Informationsverlangen“ ausgesetzt und versucht anscheinend, die Anzahl der Anfragen zu verringern. Dies geht soweit, dass wir als Partei angeschrieben werden um uns, natürlich nur rein zur Information, darüber aufzuklären, dass Ratskandidaten Anfragen nach dem IFG stellen. Und darauf hinzuweisen, dass man sich so den Unmut der Mitarbeiter*innen zuziehen könnte. Dass dies ein absurder Vorgang ist das eine. Zum anderen sollte sich die Verwaltung überlegen, ob sie sich nicht selbst eine Transparenzsatzung gibt, die von ihr veranschlagten 60.000€ in die Hand nimmt, Minderjährigen ihr Recht auf Information zugesteht, eine Angebots- und keine Bittstellerpolitk bei öffentlichen Informationen fährt und eine Entlastung für ihre Mitarbeiter*innen schafft. Wir werden in der neuen Ratsperiode das Thema Transparenz wieder auf die Tagesordnung setzen. Jede*r Bürger*in sollte sich mittels eines guten Recherewerkzeugs, das es momentan noch nicht gibt, aus öffentlichen Dokumenten über die Lage der Stadt informieren können. Nur so ist eine Diskussion und Beteiligung auf Augenhöhe möglich.