Anfrage zum Beitragsaufkommen der Elternbeiträge 9. Januar 20237. Februar 2023 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/ptra-359668/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=637042">Petra</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=637042">Pixabay</a> Die Höhe des Kindergartenbeitrags hängt davon ab, wie viel Einkommen die Eltern bekommen. Das Einkommen ist in der Satzung in Stufen eingeteilt. Uns interessiert, ob die Einführung weiterer Stufen bei sehr hohen Einkommen ab 105T€ Möglichkeiten eröffnet, die unteren Stufen weiter zu entlasten. Daher wollen wir von der Verwaltung wissen: Wie hoch ist das Beitragsaufkommen laut Anlagen 1 und 2 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Stufen ab 30T€ und ab 37,5T€? Wie hoch ist das Beitragsaufkommen in der obersten Stufe ab 105T€? Wie verteilt sich das Beitragsaufkommen in mögliche weitere Stufen ab 112,5T€, 120T€, 127,5T€, …. usw.? Die Anfrage haben wir der Verwaltung für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.02.2023 gestellt.